AGB - Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Maklervertrag Verkäufer: Mit Inanspruchnahme der Maklertätigkeit seitens des Verkäufers/Vermieters kommt der Maklervertrag zu den nachfolgenden Bestimmungen zustande.
Der Maklervertrag mit uns oder unseren Beauftragten kommt durch schriftliche Vereinbarung und/oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Basis unserer Objekt-Exposees und ihrer Bedingungen zustande. Bei Fehlen einer schriftlichen Vereinbarung über die Höhe unserer Provisionsforderung hat der Auftraggeber davon auszugehen, dass unser Tätigwerden nur gegen eine Vergütung zu erwarten war. In diesem Falle ist beim Bestehen einer Taxe der taxmäßige Lohn, in Ermangelung einer Taxe der übliche Lohn als vereinbart anzusehen.
Maklervertrag Käufer/Mieter: Mit Inanspruchnahme der Maklertätigkeit bzw. Aufnahme von Verhandlungen mit dem Verkäufer aufgrund unseres Vermarktungs-Angebots kommt der Maklervertrag mit dem Kauf-/ Mietinteressenten zu den nachfolgenden Bestimmungen zustande.
Angebot: Das Angebot des Maklers versteht sich freibleibend und unverbindlich und ist nur für den Adressaten bestimmt. Jede Weitergabe der Information an Dritte ist untersagt. Ist dem Auftraggeber unser Angebot bereits von anderer Seite bekannt, so ist er verpflichtet, uns binnen 8 Tagen schriftlich mitzuteilen und nachzuweisen, woher er die Kenntnis erlangt hat. Geschieht dies nicht, so erkennt der Empfänger unseren Nachweis an.
Haftungsausschluss: Alle Angaben über die angebotenen Objekte haben wir von den Eigentümern bzw. Auftraggebern erhalten. Für deren Richtigkeit übernehmen wir keine Gewähr.
Doppeltätigkeit: Der Eigentümer der Immobilie hat uns mit dem Vertrieb beauftragt. Es ist uns daher erlaubt, sowohl für Sie, als auch für den Eigentümer vermittelnd tätig zu werden. Der Makler ist berechtigt, für beide Seiten des beabsichtigten Vertrages provisionspflichtig tätig zu werden.
Provision: Unsere Maklerprovision ist verdient, sofern durch unsere Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit ein Vertrag zustande kommt.
Gleichwertigkeit: Dem Abschluss eines Kaufvertrages entsprechen der Erwerb des Objektes im Wege der Zwangsversteigerung, die Übertragung von realen oder ideellen Anteilen sowie der Erwerb eines anderen, vergleichbaren Objektes des Verkäufers. Kommen andere Verträge oder Vereinbarungen in einer wie auch immer gearteten Form zustande als im Angebot genannt, so wird dafür unsere Provision fällig.
Aufwendungsersatz durch den Käufer/Mieter (Kauf-/Mietinteressenten): Liegt seitens des Kauf-/Mietinteressenten eine Kauf-/Mietabsichtserklärung vor und tritt von dieser zurück, so hat er für alle in diesem Zusammenhang entstanden Kosten und erbrachten Leistungen in Höhe von 100 % aufzukommen aufzukommen.
Aufwendungsersatz durch den Verkäufer: Gibt der Eigentümer/Verkäufer seine Verkaufsabsicht vorzeitig auf oder erschwert er die Erfüllung des Auftrages z. B. durch Änderung seiner Bedingungen, so übernimmt er alle Aufwendungen wie Porto-, Telefon-, Inserats-, Internet- und Prospektkosten sowie Reise- und Kfz-Kosten sowie die Kosten für die erbrachte Arbeitsleistung. Die Kosten betragen max. 100 % der entgangenen Maklerprovision. Liegt eine Kaufabsichtserklärung seitens eines Kaufinteressenten vor und der Verkäufer zieht seine Verkaufsabsicht zurück, so hat der Verkäufer Schadenersatz in Höhe von 100 % der entgangenen Maklerprovision an unsere Firma zu leisten. Weiterhin hat er für alle in diesem Zusammenhang entstandenen Kosten (z. B. Entwurf Notarvertrag, Mietvertrag etc.) aufzukommen.
Beurkundung: Der Makler hat Anspruch auf Teilnahme am Beurkundungstermin und auf eine Ausfertigung der Kaufurkunde.
Schlussbestimmungen: Unsere Angebote sind freibleibend, Zwischenverkauf und Vermietung bzw. Verpachtung sind vorbehalten. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages nichtig sein, wird dadurch die Wirksamkeit der verbleibenden Vorschriften nicht berührt. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Schwerin.